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Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "Bl" (Blinde), sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen haben Anspruch auf die Erteilung einer Parkerlaubnis (blauer Parkausweis).

Wenn die Voraussetzungen für den "blauen Parkausweis" nicht vorliegen, haben Sie die Möglichkeit den "orangenen Parkausweis" zu erhalten.




Mehr zu diesem Thema


Schwerbehindertenrecht

Externe Links


Rechts-/Ordnungsamt der Stadt Aalen
Rechts-/Ordnungsamt der Stadt Ellwangen
Rechts-/Ordnungsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd