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Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient

  • als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
  • es weist die Flurstücksgrenzen nach und
  • ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.

Sie können dazu

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
  • Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.

Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.

Jede Person ist berechtigt,

  • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.

Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.

Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:

  • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
  • Personen mit berechtigtem Interesse
    Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.

Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag

  • bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
  • schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
  • Ihren Antrag online stellen.

Im Antrag müssen Sie

  • Angaben zu Ihrer Person machen,
  • angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

keine

  • Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
    • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
    • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

  • Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.

Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:

Liegenschaftskarte

im Dateiformat PDF oder als Ausdruck

  • bis einschließlich DIN A 3: 20,00 €
  • größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 40,00 €

 im Dateiformat DXF, NAS
(zum Verarbeiten benötigen Sie für diese Datenformate geeignete Software)

  • bis 1.000 Flurstücke: 3,04 € mal Zahl der Flurstücke, mindestens 50,00 €

 Liegenschaftsbeschreibung

  • je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): 10,00 €
  • je Bestandsnachweis: 20,00 €

-

Vermessungsgesetz (VermG)

  • § 2 Absatz 3 VermG (Geobasisinformationen)
  • § 4 VermG (Liegenschaftskataster)
  • § 14 VermG (Erheben und Übermitteln von Informationen)

Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (GebVO MLR)

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.




Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Vermessung und Geoinformation
Kundenservice
Dienstgebäude:
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5500
Telefax: 07361 503-5404
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Externe Links


LGL-Shop - Vertriebstheke des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Stadtmessungsamt Aalen
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd (Vermessungs- und Liegenschaftsamt)